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SchlärmschG
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Schienenlärmschutzgesetz
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§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
Dieses Gesetz findet Anwendung auf laute Güterwagen, die auf der regelspurigen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur in Deutschland zum Einsatz kommen.
Quelle:
BMJ
Import:
17.12.2024
a.F. verfügbar