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IPbpR Fakultativprotokoll  
Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966)

(1) Dieses Protokoll, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv der Vereinten Nationen hinterlegt.
(2) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt allen in Artikel 48 des Paktes bezeichneten Staaten beglaubigte Abschriften dieses Protokolls.
Quelle: DIMR
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